Teil der Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAR Informatik AG
Lizenzvereinbarung für Software

Diese Lizenzvereinbarung ist eine legale Vereinbarung zwischen Ihnen (Käufer) und BAR Informatik AG (BAR) für die Datenbankscripts (Software, Webseiten).
Beim Installieren, Kopieren, Benutzen oder anderweitigem Gebrauch des Softwareproduktes verpflichten sich der Käufer, in diese Bedingungen einzuwilligen.
Das Softwareprodukt wird geschützt, sowohl von Gesetzen zum Urheberrecht und internationalen Urheberrechtsverträgen als auch von anderen Gesetzen und Verträgen zum Schutz geistigen Eigentums.

Mit dem Lizenzieren der Software erwerben Sie folgende begrenzte, nicht übertragbaren und nicht exklusiven Rechte:
Sie können die Software auf einer Plattform (Webserver, PC, Telefon usw) installieren lassen und benutzen bzw. durch Ihre Kunden benutzen lassen.
Die Anzahl der Einträge (Anbieter/Kunden/Produkte/Transaktionen etc) ist grundsätzlich nicht beschränkt, kann aber zusätzliche Kosten verursachen.
Bei einer compilierten Software haben Sie das Recht auf den Quellcode, sofern dies von BAR bestätigt wurde.
Die Software kann, sofern keine Speziellen Abmachungen bestehen, unter den gleichen Rechten und Pflichten an Dritte weitergegeben werden, sofern dies von BAR erlaubt wird oder grundsätzlich der Sinn der Software ist.


Andere Rechte und Beschränkungen:
Sie dürfen die Software bzw den Quelltext auch nicht teilweise vermieten, verleasen oder auf eine andere Art weitergeben.
Sie dürfen die Nutzung der Software über die vorhandenen Schnittstellen (Webinterface zu CC bzw Rechnung, Vorauskasse) auch gegen Entgeld betreiben.


Gewährleistung und Haftung:
Die Software wird bereitgestellt, "wie sie ist". BAR Informatik AG leistet keine Gewähr für die Software, auch nicht für die Tauglichkeit für bestimmte Zwecke.
Das vollständige Risiko, dass sich aus der Benutzung und Vorführung der Software ergibt, liegt beim Käufer. BAR übernimmt auch keine Haftung für Folgeschäden. Für irgendwelche Schäden, welche auch immer (einschliesslich ohne Begrenzung für Schäden durch entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder jedwede andere Verluste), die aus der Benutzung oder dem Unvermögen, das Programm zu nutzen, entstanden sind, übernimmt BAR keine Haftung, selbst wenn BAR auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. BAR's Haftung für Schäden, die dem Käufer oder anderen entstehen übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis für die Lizenz.
Die oben festgelegten Garantien und Rechtsmittel sind exklusiv und rechtskräftig gegenüber allen anderen, mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder angedeutet. Kein Händler, Agent oder Angestellter von BAR ist berechtigt, Modifikationen, Erweiterungen oder Ergänzungen zu diesen Garantien vorzunehmen.
Diese Lizenzbestimmungen unterliegen den Gesetzen der Schweiz. Gerichtsstand ist 3900 Brig.

v29.10.2010